George A. Romero mit Stern am Walk of Fame verewigt!

romeroOb „The Walking Dead“, „28 Days later“ oder „Shaun of the Dead“ – keines dieser Phänomene wäre ohne George A. Romero denkbar, der 1968 mit seinem Debütfilm „Night of the Living Dead“ die bis dato metaphysisch grundierte Zombiefigur einer politisch geerdeten Radikalkur unterzog. Das nahm den Untoten nicht ihren Schrecken, aber fortan musste man sich überdies mit dem Gedanken arrangieren, dass auch gesellschaftliche Institutionen im Angesicht der Apokalypse keinen Schutz bieten, sondern womöglich zur noch weitaus größeren Gefahr werden. Reality-Check Romero-Style. Legendär wie pointiert ist noch heute die grimmige Schlusssequenz, in der die schwarze Hauptfigur Ben, nachdem er die ganze Nacht in einem Farmhaus den Angriffen der fresswütigen Zombiemeute standhielt, im Morgengrauen schließlich von einer machtgeilen Redneck-Bürgerwehr erschossen wird. Die Fortsetzungen „Dawn of the Dead“ (1978) und „Day of the Dead“ (1985) vermengten den grimmigen Ton mit Kapitalismussatire und Militärspott.

Auch im Comic ist George A. Romero durchaus umtriebig. Jean-Luc Istin und Elia Bonetti setzten mit der dreibändigen französischen Albenserie „Die Nacht der lebenden Toten“ (Splitter Verlag) dem Klassiker ein zeichnerisches Denkmal. Für die amerikanische Heftserie „Empire of the Dead“ (dreibändig bei Panini), die sich in eine Traditionslinie mit dem von Romero seit den Nuller Jahren wieder ausgebauten Zombie-Filmuniversum stellt, schrieb er das Szenario, wie bereits schon 2004 für die Zombie-Miniserie „Toe Tags“. Mittlerweile wurde auch zu „Empire of the Dead“ von AMC (The Walking Dead, Fear the Walking Dead, Preacher) eine TV-Serie angekündigt.

Nun bekommt George A. Romero einen Stern am Walk of Fame, und so erhält einer der letzten linken Genre-Regisseure des amerikanischen Kinos, dem es die Industrie nie leicht gemacht hat, seine verdiente Ehre, nachdem zuvor schon das Museum of Modern Arts seine Zombie-Trilogie in den Bestand aufgenommen hat. Im Vergleich dazu sind andere Länder dem kulturellen Stand des Mittelalters deutlich näher: In Deutschland sind sowohl „Dawn of the Dead“ als auch „Day of the Dead“ gemäß § 131 StGB nach wie vor bundesweit beschlagnahmt und somit selbst Erwachsenen nicht zugänglich. Wollte ein hiesiges Kino die frohe Kunde also mit einer spontanen Romero-Retro feiern, riskierten die Betreiber eine hohe Geld- oder Gefängnisstrafe. Da lebt es sich mit Romeros Comics deutlich ungefährdeter.