RRAAH! aktuell
Am 13. März 2001 beginnt am Landgericht Meiningen die dritte Prozeßrunde gegen die Geschäftsführer der Edition Kunst der Comics GmbH (Alpha Comic Verlag), Sonneberg. Das Ende 1999 vor dem BGH in Karlsruhee für die Angeklagten positiv ausgefallene Urteil wurde in der von der Staatsanwaltschaft betriebenen Revision aufgehoben. Für die erneute Verhandlung vor dem Landgericht sind insgesamt neun Verhandlungstage veranschlagt. Das Verhalten der Staatswaltschaft im bisherigen Verlauf der Untersuchungen ist umstritten. Hier ein älterer Kommentar von Achim Schnurrer, der die Situation aus Sicht eines der Angeklagten schildert.

Porno-Prozeß oder Justiz-Skandal?

Stellungnahme zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe am 15.12. 1999 von Achim Schnurrer

Es ist schon skandalös, empörend, mitunter auch abstoßend, widerwärtig und ekelerregend, was so manche Künstler zu Papier bringen. Aber - wesentlich skandalöser, empörender, abstoßender und widerwärtiger finde ich, wie in diesem Land von gewissen Kreisen Kunstfreiheit, Informations- und Pressefreiheit mit Füßen getreten werden.

Wenn Privatpersonen sich öffentlich für Zensur aussprechen, ist dies eine private Meinung, und ich wäre der letzte, der diesen Leuten den Mund verbieten würde, eben weil ich nun einmal gegen jede Form von Zensur bin. Wenn aber Teile des Staates, der Exekutive - Polizisten oder schlimmer noch Staatsanwälte - sich berufen fühlen, Zensur auszuüben, dann ist dies in meinen Augen nichts anderes als Willkür und Machtmißbrauch. Und hat mit privaten Meinungen nicht mehr das geringste zu tun. Staatsdiener, die sich dies zuschulden kommen lassen, haben - Beamtenrecht hin oder her - in ihrem Job nichts mehr verloren; sie gehören entlassen oder - wenn dies nicht geht - auf einen Posten versetzt, wo sie kein Unheil mehr anrichten können.

Die Tatsache, daß ich - als Angeklagter - vor dem höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland stehe und gezwungen bin, mich in dieser Position für eigentlich selbstverständliche Grundwerte - wie die Freiheit der Kunst einsetzen zu müssen, zeigt bereits, daß es um den Schutz, den das Grundgesetz hier bieten soll, nicht mehr allzu gut bestellt sein kann.

Wenn ich dann aber unseren Fall rekapituliere, die Kette an Mißgriffen, Kompetenzüberschreitungen und Fehlentscheidungen aufzähle, die ihn von Anfang an überschatten, dann frage nicht nur ich mich - als unmittelbar Betroffener -, in welchem Land, zu welcher Zeit leben wir eigentlich? Dies fragen sich auch unzählige andere Menschen, die diese mehr als leidige Angelegenheit mitverfolgen.

Seinen Anfang nahm diese Geschichte im Sommer 1995 als 40 Polizisten, ein Oberstaatsanwalt und ein Hund unser Verlagshaus in Sonneberg überfallartig durchsuchten und über 150 verschiedene Comics beschlagnahmten. Als gelte es ein Terroristennest auszuheben, so kommt einem die schwerbewaffnete Übermacht von 40 Polizisten angesichts der seinerzeit gerade mal neun bei uns arbeitenden Personen vor. Schon dieser Anfang zeigt, daß der ermittelnde Oberstaatsanwalt zu sachgerechten und angemessenen Maßnahmen kaum in der Lage ist.

Doch dies war nur der bescheidene Anfang, denn von nun an steigern sich die staatsanwaltlichen Aktionen gegen uns in einer wahnwitzigen Groteske von Höhepunkt zu Höhepunkt:

1: Die Verdachtsmomente gegen uns - nämlich Verbreitung pornografischer und gewaltverherrlicher Schriften - werden ergänzt um den Vorwurf der Nazi-Propaganda.

Auslöser für diese ungeheuerliche Unterstellung waren:

  • ein Plakat des aus New York stammenden, jüdischen Künstlers Art Spiegelman. Dieses Plakat zeigt das Titelbild seines auf Deutsch bei Rowohlt erschienenen Comics "Maus", in dem er das Schicksal seines Vaters in Auschwitz schildert. Für "Maus" erhielt Spiegelman u.a. den Pulitzerpreis. und
  • die Comic-Biographie "Schrei nach Leben" (comicplus+), die u.a. von der Landeszentrale für politische Bildung an Thüringer Schulen eingesetzt wird. Nebenbei: dieser Comic wurde nominiert für den Gustav-Heinemann-Friedenspreis.

2: Beschlagnahmungs- und Ermittlungsaktion der Meininger Staatsanwaltschaft in rund 1200 Buchhandlungen gegen Bücher unserer Verlage.

1200 Buchhandlungen, das sind ein viertel aller Buchhandlungen, die es in Deutschland gibt! Ein - wie sich jeder vorstellen kann - ökonomisch höchst ruinöses Vorgehen gegen uns, das sich von April 1996 bis Sommer 1997 hinzog. In der Hauptsache richtete sich diese Aktion gegen den bei uns erschienenen Ralf König Comic "Kondom des Grauens".

Inzwischen formierte sich von unterschiedlichen Seiten Widerstand gegen diese völlig überzogenen Maßnahmen, mit denen ein Staatsanwalt, der offensichtlich jeden Bezug zur Realität verloren hat, versucht, ein kleines, mittelständisches Unternehmen der Verlagsbranche mit allen Mitteln fertig zu machen.

  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels protestiert beim Thüringischen Justizminister
  • Ignatz Bubis äußert sich besorgt und "verwundert" ob der haltlosen "Nazi-Vorwürfe"
  • Musiker, bildende Künstler und Comic-Zeichner stellen eine Benefiz-Doppel-CD mit Comic-Album zum Thema "Zensur?!" zusammen, deren Erlös als Prozeßkostenhilfe gedacht ist. Mitwirkende waren u.a.: Die Ärzte, Die Fantastischen Vier, Herbert Grönemeyer, Fettes Brot, Die Sterne, Tocotronic, Ton Steine Scherben, JBO, Slime; Art Spiegelman, HR Giger, Walter Moers, Ralf König, Sebastian Krüger, Pti`Luc, Harm Bengen, Edika u.v.a.
  • Zahllose Beiträge in Hörfunk, Fernsehen und Printmedien erscheinen, um auf diesen Fall aufmerksam zu machen, etwa in der SZ, Spiegel, Bild, FAZ, taz, WAZ, "Wahre Liebe", "exklusiv" usw. - Außerdem gab es zahllose Sondersendungen zum Thema Zensur z.B. eine ganze Stunde auf Bayern 2, eine halbe Stunde im Hessischen Rundfunk, im östereichischen Rundfunk, im schweizer Hörfunk, Artikel erschienen auch in Spanien, Frankreich, Italien und den USA. Genereller Tenor der Berichterstattung: Hier macht sich die Justiz eines demokratischen Landes lächerlich.
3: Die schließlich nach dreijähriger "Ermittlung" gegen uns fertiggestellte Anklageschrift richtet sich nur noch gegen ganze zehn Titel - von ursprünglich über 150 beschlagnahmten Comics.

"Das Kondom des Grauens" wurde von der Staatsanwaltschaft stillschweigend unter den Tisch fallengelassen. Trotzdem: während der gesamten Prozeßdauer lief schräg gegenüber vom Meininger Landgericht das gleichnamige Puppentheaterstück von Ralf König im renommierten Meininger Theater.

Stichwort Auslieferung: Neben unseren Verlagen betreiben wir auch als Service für andere Verlage und Vertriebe eine Auslieferung, in der wir die Bücher dieser Unternehmen lagern und nach Anweisung zusammenstellen und versenden. Hier waren wir u.a. auch für sehr namhafte Unternehmen wie den Taschen Verlag mit seinem umfangreichen Kunstbuchprogramm und den Könnemann Verlag, der ebenfalls zahllose Kunstbücher aber auch Kochbücher, Noten und Belletristik im Programm hat, wie auch für die Verlagsunion Pabel-Moewig mit dem Backlistprogramm des Condor Verlags tätig. Schon zur Zeit der Hausdurchsuchung hat es sich um mehr als 3.500 verschiedene Titel gehandelt, Anfang diesen Jahres waren es über 7.000. Alle Titel zur Zeit der Hausdurchsuchung waren übrigens zuvor - ohne daß es je Beschwerden o.ä. gegeben hätte - von der Vereinigten Verlagsauslieferung Gütersloh (einer Tochter des Bertelsmann Konzerns) ausgeliefert worden.

Diese Abschweifung ist in Bezug auf die Vorwürfe der Anklage interessant, denn Oberstaatsanwalt Hönninger verstieg sich hier schließlich zu seinem bis dato größten Fehlgriff in der ganzen Affäre, und zwar gipfelte die Anklage im Vorwurf der Kinderpornografie. Festgemacht am Auslieferungstitel "Alkovengeheimnisse", in dem eine Szene vorkommt, wo die Protagonistin sich mittels Hypnose an ein traumatisches Erlebnis während ihrer Jugend erinnert und in dieser Rückblende den Satz sagt: "Damals war ich dreizehn." Zum Versuch der ökonomischen Vernichtung unseres Unternehmens trat nun auch noch eine gezielte und mit Pressemitteilungen sorgfältig lancierte Rufmordkampagne.

4: Während der Gerichtsverhandlung trat als "Gutachter" der Staatsanwaltschaft der unter Wissenschaftlern wie in der Öffentlichkeit höchst umstrittene emeritierte Pädagogikprofessor Dr. Glogauer auf, der neben den inkriminierten Titeln auch Comics wie "Asterix", "Tom und Jerry" und "Micky Maus" für höchst jugendgefährdend und gewaltverherrlichend hält.

Nebenbei: Professor Glogauer war lange Jahre wissenschaftlicher Beirat des "Vereins für psychologische Menschenkenntnis", VPM. Sektenbeauftragte der Bundesländer schätzen diesen Verein, wie der Spiegel und andere Medien zu berichten wußten, für ebenso gefährlich wie Scientology ein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich also in ihrer Anklage wie auch in ihrem Plädoyer bis heute ausführlich und detailliert auf das Gutachten eines Professors, der eine gefährliche, rechte Psycho-Sekte berät.

5: Oberstaatsanwalt Hönninger fordert in seinem Plädoyer Haftstrafen von 12 bzw. 18 Monaten., beantragt aber gleichzeitig für die Titel "Nagarya" und "Hardboiled" die Einstellung des Verfahrens.

Das mag verstehen, wer will, logisch ist es nicht. Während des ganzen Verfahrens und in seiner Anklage hat er sich auch ausgiebig auf diese Titel eingeschossen. Im Verfahren zu Beginn dieses Jahres vor dem Meininger Landgericht kommt es schließlich zu einer Verurteilung von je DM 2.500,- Geldstrafe wegen "Alkovengeheimnisse" und Freispruch in Bezug auf die restlichen Titel. Die Verurteilung begründet sich im Übrigen auf ein einziges Bild dieses Comics, eine Szene, in der einem jungen Mann mit einer Machete der Penis abgeschlagen wird. "Kinderpornografie", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, "könne es in diesem Titel allerdings nicht erkennen.

Worum ging es - und geht es immer noch - in diesem Prozeß? Um Comics, und zwar um Comics für Erwachsene. Comics von Künstlern mit internationaler Reputation. Comics, die - wie etwa "RanXeron" oder "Hardboiled" mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurden. Comics, über die und über deren Schöpfer man sich in vielen einschlägigen Zeitschriften, Büchern und Lexika informieren kann.

Seit 1963, als "Barbarella" von Jean-Claude Forest erschien, gibt es das Phänomen der sogenannten Erwachsenen-Comics. Aber es ist ja in Wirklichkeit gar kein Phänomen sondern eine völlig natürliche Sache. Schließlich gibt es Theater für Kinder und solches für Erwachsene. Musik für Kinder und solche für Erwachsene. Romane für Kinder und welche für Erwachsene. Filme für Kinder und Filme für Erwachsene. Brett- und Computerspiele für Kinder und Brett- und Computerspiele für Erwachsene... und eben auch Comics für Kinder und Comics für Erwachsene.

In San Diego (USA), Lucca (Italien), Angouleme (Frankreich), Erlangen (Deutschland) finden seit Jahrzehnten Festivals für diese Art von Comics statt, die wie in Angouleme regelmäßig von mehreren hunderttausend Leuten besucht werden. Ich selber hatte dort z. B. die Gelegenheit mit Persönlichkeiten wie dem damaligen Kulturminister Jacques Lang zu sprechen, der zusammen mit Francois Mitterand dieses Comic-Festival regelmäßig besucht hat. In vielen europäischen Ländern ist es selbstverständlich, daß Comics als Kunst anzusehen sind. Als 9. Kunst, wie man sie auch gerne bezeichnet. Selbst in Deutschland findet diese Einschätzung mittlerweile immer mehr Anhänger. Dennoch tun sich einige Leute mit dieser fantastischen Kunst immer noch sehr schwer. Sie können nicht einsehen, was in anderen Medien längst gang und gäbe ist - nämlich die Existenz expliziter, ausdrücklich nicht für Kinder bestimmter Inhalte. Sie können nicht einsehen, daß es diese Inhalte auch in Comics geben kann und vor allem geben darf.

Als Auslieferung haben wir hier immer sehr deutlich unterschieden und sind sehr verantwortungsbewußt damit umgegangen. Bei Medien, die zumindest theoretisch auch Jugendliche in die Hände bekommen können, wie z.B. unser Magazin "Schwermetall", haben wir uns durch Unbedenklichkeitserklärungen von anwaltlicher Seite bestätigen lassen, daß die Inhalte den herrschenden Gesetzen und Bestimmungen genügen.

Die Revionsbegründung argumentiert nun u. a. damit, daß solche Unbedenklichkeitserklärungen nicht ausreichend seien, wir ihnen - obwohl sie von Anwälten erstellt wurden - nicht hätten trauen dürfen. Wem hätten wir dann trauen dürfen? Hätten wir bei fraglichem Material jedesmal erst ein Gerichtsverfahren gegen uns selbst anstrengen sollen, um dann wirklich zweifelsfrei zu wissen, ja dies darf in Deutschland publiziert werden und dies nicht? Und wie würde man so ein Verfahren nennen, wenn es denn tatsächlich praktiziert würde? Zensur. Und die ist nach meinem Kenntnisstand per Grundgesetz nicht erlaubt.

Außerdem wird uns in diesem Zusammenhang unterstellt, wir würden kritiklos diese Unbedenklichkeitserklärungen übernehmen. Bzw. es handele sich um "Gefälligkeits-Bescheinigungen". Und dies alles nur, weil diese Bescheinigungen kurz und knapp formuliert waren und keine Besinnungsaufsätze über die einzelnen Comics enthielten. Nun - eine TÜV-Plakette informiert auch nur darüber, ob ein Fahrzeug noch fahren darf oder nicht - und nicht darüber, ob es etwa eine Servolenkung oder ein Automatikgetriebe hat.

Bei Büchern, wie den Erotik-Titeln aus dem Hofmann-Verlag haben wir die Buchhändler immer darauf hingewiesen, daß es sich um explizites, extra eingeschweißtes Material handelt, das nur in sogenannten "Giftschränken", "unter der Ladentheke" oder in Räumen "ab 18" angeboten werden darf. Buchhändler, die solche Titel bestellen, wissen auch, um was für Material es sich handelt, das sie ordern und wie sie verantwortungsvoll damit umzugehen haben.

Zudem haben wir zumindest versucht, in das Verfahren einzubringen, daß es sich bei den inkriminierten Werken nicht um besonders herausragend harte Titel handelt und zwar weder in Bezug auf den Vorwurf der Gewaltdarstellungen noch in Bezug auf pornografische Inhalte. Haufenweise habe ich vergleichbare und häufig auch härtere Comics mitgebracht, um wenigstens zu zeigen, daß die Wirklichkeit, die heute in Buch- und Comic-Läden alltägliche Normalität ist und längst über die antiquierte Vorstellungswelt und das Moral- und Rechtsverständnis der Meininger Staatsanwaltschaft hinweggegangen ist.

Leider haben sich weder das Gericht und natürlich erst recht nicht der Oberstaatsanwalt für diese gesellschaftliche Realität interessiert. Für Interesse für den Oberstaatsanwalt war lediglich sein - wie ich finde - hoffnungslos antiquiertes Verständnis, nach dem solche Comics wohl am besten auf den Scheiterhaufen einer großen Schmutz- und Schund- Bücherverbrennung gehören. Daß Fernsehen, Videos, Computerspiele aber auch sogenannte seriöse Künste wie Belletristik, Theater, Malerei und Bildhauerei längst über seine Weltsicht hinweggegangen sind und mindestens ebenso explizite Szenen und Darstellungen bieten wie in den inkriminierten Comics - und zwar schon seit langer, langer Zeit -, dies alles hat ihn nicht interessiert. Dies alles wurde von ihm ignoriert.

Anknüpfend an seinen Vorwurf der Kinderpornografie habe ich während des Prozesses in Meiningen z.B. folgende Szene beschrieben, in der einige minderjährige Knaben an einer Reling stehen, gemeinsam onanieren und zuschauen, wie ihr Sperma auf's Wasser spritzt und dort von Fischen gefressen wird. Diese Szene, die - legt man die staatsanwaltliche Sichtweise zugrunde - sicherlich als übelste Kinderpornografie verfolgt werden müßte, schildert der Nobelpreisträger Günter Grass in seiner Erzählung "Katz und Maus" - und es ist wahrhaftig nicht die einzige deftig-derbe, explizite Szene, die man in seinem Werk findet.

Worum geht es noch in der Revisionsbegründung? Angeblich wurden vom Meininger Landgericht die inkriminierten Comics nicht "richtig gelesen", nicht "richtig in den Prozeß eingeführt". Im Prozeß-Protokoll kann man nachlesen, daß das Gericht für diese Comics das sogenannte "Selbstleseverfahren" angekündigt hat. Nicht im Protokoll verzeichnet ist, daß der Oberstaatsanwalt gegen dieses Verfahren protestiert hätte. Es steht im weiteren in diesem Protokoll der Beschluß, dieses Selbstleseverfahren durchzuführen. Auch jetzt gab es von keiner Seite Protest.

Nun aber behauptet der Oberstaatsanwalt in seiner Revisionsbegründung, das Selbstleseverfahren sei nicht ausreichend, man hätte die Comics auch "in Augenschein" nehmen müssen. Denn neben dem Text seien ja auch die bildlichen Informationen wichtig. Ich muß schon sagen, offensichtlich hat auch der Oberstaatsanwalt von diesem Prozeß gelernt. Und zwar, daß Comics gleichermaßen aus Text- und Bildinformationen bestehen. Aber - ehrlich gesagt, ich möchte den Menschen kennenlernen, dem es gelingt, einen Comic zu lesen, ohne dabei auch die Bilder anzuschauen.

Zurück zum Anfang: von einst über 150 verschiedenen beschlagnahmten Büchern mit zigtausenden von Bildern, rund 1200 "heimgesuchten" Buchhandlungen und über dreijährigen Ermittlungen bleibt schließlich ein einziges Comic-Album mit einem einzigen Bildchen übrig, das zu einer Verurteilung führt.

Es ist wohl eindeutig, daß diese Verurteilung eine Art "Zückerchen" für den Staatsanwalt war, quasi ein kollegiales Feigenblatt seitens seiner Richterkollegen. Sie wollten wohl mit einer Verurteilung zum Ausdruck bringen, daß die Staatsanwaltschaft nicht zu 100 Prozent nur Dummheiten und Unsinn fabriziert hat. In der Presse interpretierte man das Urteil allerdings einhellig als "Ohrfeige für den Staatsanwalt".

Dieses zu 90% für uns positive Urteil, das auch in seiner Kostenentscheidung entsprechend zu unseren Gunsten ausgefallen war, hätten wir, um endlich wieder zur Ruhe zu kommen und um uns um unsere angeschlagene Firma kümmern zu können, nur zu gerne akzeptiert, denn: Für eine Reihe von Personen und Institutionen stehen wir nun "als Pornografie-Produzenten" da. Das wurde uns etwa schriftlich so von der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt, bei der wir staatliche Fördermittel beantragt hatten. Natürlich werden Porno-Produzenten solche Mittel verweigert. Nimmt man die drei inkriminierten pornografischen Bücher, die wir ja nebenbei nur ausgeliefert, geschweige denn vertrieben oder gar produziert haben, dann macht dies noch nicht einmal 0,1% der Titel aus, die wir seinerzeit auf Lager hatten. Und da nur ein Titel verurteilt wurde sind es sogar nur knapp 0,03%.

Wesentlich einschneidender ist aber der ökonomische Schaden, den die Meininger Staatsanwaltschaft mit ihren völlig überzogenen Maßnahmen verursacht hat. Palettenweise bekamen wir nach den sogenannten Ermittlungsmaßnahmen in den 1200 Buchhandlungen unsere Comics zurückgeschickt. Und zwar egal um welche Titel es sich gehandelt hat. Hauptsache es stand "Alpha Comic Verlag" oder "Edition Kunst der Comics" drauf. Auf den Lieferscheinen konnten wir dann lesen, warum wir diese Bücher zurückbekamen: "Da indiziert." stand dort beispielsweise. Die Paletten enthielten dann etwa unsere Comic-Fassung des Tolkien-Klassikers "Der Hobbit". Rund 1,5 Millionen Mark betrug in den Jahren 1996 und 1997 der Umsatzeinbruch, den wir diesen Ermittlungen der Meininger Staatsanwaltschaft zu verdanken hatten.

Und ebenso einschneidend ist natürlich, wie einige unserer Mitbewerber in der Folge dieser ökonomischen Katastrophe auf unsere Schwäche reagierten. Zahlreiche Lizenzen haben wir seitdem verloren. Serien, in die wir viel Geld, Zeit und Arbeit investiert haben, um sie bekannt zu machen, erscheinen nun in anderen Verlagen, weil wir - nach solchen Umsatzeinbrüchen kaum verwunderlich - nicht in der Lage waren, rechtzeitig unseren Verpflichtungen den Lizenzgebern gegenüber nachzukommen. Unsere Mitbewerber können sich die Hände reiben und auf die Schenkel klopfen für die unbezahlte Werbung und Vorarbeit, die wir ihnen geleistet haben. Und wenn sie ehrlich sind, sollten sie Dankschreiben an Herrn Oberstaatsanwalt Hönninger schicken.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, ein einzelner Staatsanwalt hat es geschafft mit seiner unmäßigen Verfolgungswut ein zuvor solides mittelständisches Unternehmen an den Rand des Ruins zu treiben. Bravo. Es hat hier also nicht nur eine Vorverurteilung sondern sogar eine Vorabbestrafung durch die Meininger Staatsanwaltschaft gegen uns stattgefunden.


Weitere Informationen über http://www.comic-zensiert.de/


(Der obige Text ist eine persönliche Einschätzung von Achim Schnurrer und deckt sich nicht notwendigerweise mit der Meinung der RRAAH!-Redaktion.)

zurück  [RRAAH! aktuell] [Startseite RRAAH! online] [Seitenanfang]

Copyright © 2001 Verlag Sackmann und Hörndl