„Fördert der Comic-Schund das Analphabetentum?“

Der SWR hat in seinen Archiven gestöbert und einen Beitrag aus der Sendung „Aus der Residenz des Rechts“ vom 10.08.1955 entdeckt, in dem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, derzufolge „Bildstreifenhefte“ nicht per se jugendgefährdend seien, zur Disposition gestellt wird. Eine Zeitreise der unangenehmen Art:

Bild oben aus „Die Albtraumjäger“ (Toonfish Verlag)