Die neuen Beschränkungen und die Comic-Läden

Die Bund-Länder-Runde hat am Mittwoch deutschlandweite Beschränkungen für den Einzelhandel beschlossen. Doch zumeist bleibt der Buch- und Comic-Fachhandel von diesen ausgenommen.

Das liegt daran, dass der Buchhandel in den meisten Ländern wohl weiterhin zum privilegierten „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ gezählt wird, zu dem ein völlig freier Zugang ermöglicht werden muss. Abgesehen von der natürlich auch dort geltenden Maskenpflicht müssen Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene noch nicht einmal einen Test vorweisen.

Definitiv ausgenommen davon ist der Buchhandel inklusive der Comic-Läden aber in Baden-Württemberg. Denn seit dem Ende der Bundesnotbremse und den damit zusammenhängenden Bestimmungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes darf Baden-Württemberg den Buchhandel nicht mehr als Grundversorger behandeln. Es greift jetzt wieder die Beurteilung des VGH Mannheim aus dem März, der darin eine „Ungleichbehandlung ohne Sachgrund“ sah.

Somit gilt im Südwesten jetzt auch im Comic-Fachhandel zwingend 2G. Auch in einzelnen anderen Länder wie etwa der Hansestadt Hamburg gibt es in dieser Frage noch Unklarheiten. Und das vor dem Hintergrund, dass womöglich schon am heutigen Samstag erste Verschärfungen auf Länderebene eingeführt werden sollen. Letzte Sicherheit werden da wohl erst die neuen Corona-Landesverordnungen geben, an denen gerade fieberhaft gearbeitet wird.

Es empfiehlt sich deshalb für Händler, den engen Kontakt zum örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt zu halten, zumal es auch weitere lokale Einschränkungen geben kann. Dies betrifft etwa die zugelassene Kundenzahl, abhängig von der Ladengröße. Auch bei der Art der zu benutzenden Masken kann es Unterschiede geben. Noch reichen vielerorts einfache OP-Masken. In Bayern etwa müssen aber bereits FFP2-Masken aufgesetzt werden.

Stand: 3. Dezember 2021